Erster Drogenkonsum löst Polizeieinsatz aus

Nachdem ein vorbeifahrender Fahrdienstleiter am Samstagnachmittag gegen 16:20 Uhr in Dresden Friedrichstadt mehrere Personen im Gleis erkannt hatte, alarmierte er die Bundespolizei.

Die Beamten konnten vor Ort fünf Jugendliche im Alter zwischen 15-17 Jahren feststellen, die sich außerhalb des Gleisbereiches aufhielten.

Auf Nachfrage gaben diese reumütig zu, das erste Mal „Gras“ geraucht zu haben. Dies wollten sie nicht in der Öffentlichkeit tun und wägten sich auf dem Bahngebiet in Sicherheit. Dass sie dadurch einen Polizeieinsatz ausgelöst hatten, war den jungen Männern nicht bewusst. Eine Ordnungswidrigkeit stellte das Überqueren bzw. der Aufenthalt im Gleis dennoch dar und wird den Erziehungsberechtigten nach Hause gesandt.

Einem Jugendlichen war nach dem Drogenkonsum so schlecht geworden, dass dieser sich übergeben hatte und an Ort und Stelle eingeschlafen war. Bei der Durchsuchung des jüngsten Jugendlichen, stellten die Beamten mehrere Cliptütchen und szenetypisches „Paper“ mit Anhaftungen des gerade gerauchten Marihuanas sowie zwei Samen für den Selbstanbau, sicher.

Gegen den 15-jährigen wird nun wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln ermittelt. Zu der „Standpauke“ der Beamten zeigten sich alle Beteiligten einsichtig und versicherten, nicht wieder über die Gleise gehen zu wollen und sich dadurch selbst in höchste Gefahr zu begeben. Auch von Drogen wollen die Jugendlichen in Zukunft lieber die Finger lassen.

Die Bundespolizei warnt immer wieder! Haltet euch von den Gleisen fern! Gleisanlagen sind keine Spielplätze! In den vergangenen Wochen kam es an verschiedenen Orten im Bundesgebiet immer wieder zu schweren, zum Teil tödlichen Unfällen auf Bahnanlagen.

Erst einige Stunden zuvor, gegen 13:00 Uhr musste die Bundespolizei ebenfalls wegen gemeldeter spielender Kinder im Gleis ausrücken. Diese hatten Steine auf den Gleiskopf gelegt und vorbeifahrende Züge mit Steinen beworfen. An einem Zug war ein Schaden eingetreten. Vor Ort konnte niemand mehr festgestellt werden. In diesem Fall wird wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.

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