Am Wochenende wurde das hochpathogene GeflĂŒgelpestvirus bei einer Reiherente in Sachsen nachgewiesen. Der Freistaat Sachsen hat ein generelles Aufstallungsgebot von GeflĂŒgel – unabhĂ€ngig von Risikogebieten â erlassen.
Folgende MaĂnahmen werden gefordert:
SĂ€mtliches GeflĂŒgel ist ab sofort ausschlieĂlich in geschlossenen StĂ€llen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer ĂŒberstehenden, nach oben gegen EintrĂ€ge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.
Alle GeflĂŒgelhalter im Landkreis SĂ€chsische SchweizâOsterzgebirge, die ihre Haltung noch nicht beim Landratsamt angezeigt haben, werden aufgefordert dies unverzĂŒglich nachzuholen. Halter von bereits angezeigten Haltungen werden aufgefordert, die gehaltene Anzahl der Tiere beim Landratsamt zu aktualisieren, falls erforderlich.
Weiterhin wird darum gebeten, tot oder krank aufgefundene Wat- und Wasservögel dem Amt fĂŒr Verbraucherschutz im Landratsamt zu melden.
Kontakt:
Landratsamt SĂ€chsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt fĂŒr Verbraucherschutz
SchloĂhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de