Schleusungen durch Bundespolizei vereitelt

Am Sonntag konnten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, auf der Bundesautobahn 17 bei Breitenau, zwei Schleusungen und mehrere unerlaubte Einreisen ins Bundesgebiet verhindern.

Gegen 10:00 Uhr wurden bei der Kontrolle eines grenzüberschreitenden Linienbusses zwei weibliche mazedonische und vier männliche albanische Staatsangehörige (15, 22, 22, 23) festgestellt, die nicht über die erforderlichen aufenthaltslegitimierenden Dokumente und weitere Einreisevoraussetzungen verfügten.

Bei den beiden weiblichen Mazedonierinnen (15, 50) stellte sich heraus, dass gegen diese eine Wiedereinreisesperre für die Bundesrepublik Deutschland besteht und die Mutter bereits im Januar diesen Jahres nach einem abgelehnten Asylverfahren abgeschoben wurde.

Gegen 14:30 Uhr kontrollierten die Beamten einen PKW mit belgischem Kennzeichen. Bei dem Fahrer (32) und dem Beifahrer (32) des Fahrzeuges handelt es sich um zwei armenische Staatsangehörige, welche sich mit den erforderlichen aufenthaltslegitimierenden Dokumenten ausweisen konnten.

Im Fond des Fahrzeuges befand sich weiterhin eine armenischere Familie (Vater 28, Mutter 27, Kind 1), welche über keinerlei aufenthaltslegitimierende Dokumente verfügte.

Im Rahmen der polizeilichen Vernehmung stellte sich heraus, dass der Fahrer und Beifahrer, die Familie nach Belgien schleusen wollten, weshalb gegen diese ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Gegen 16:00 Uhr kontrollierten die Beamten auf dem Rastplatz „Am Heidenholz“ einen Mercedes Sprinter mit bulgarischen Kennzeichen. Neben dem Fahrer, einem rumänischen Staatsangehörigen (37), befanden sich noch drei weitere rumänische und drei moldawische Staatsangehörige als Mitreisende im Fahrzeug.

Im Rahmen der polizeilichen Einreisebefragung stellte sich heraus, dass die moldawischen Staatsangehörigen (24, 34, 56) über keinerlei Barmittel verfügten, zudem machten sie gegenüber den Beamten unglaubwürdige Angaben hinsichtlich ihres Reisezwecks.

Aufgrund der Gesamtumstände wurde gegen den Fahrer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Einschleusens von Ausländern und die moldawischen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der unerlaubten Einreise eingeleitet.

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